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OKI Data Infotech Corporation
Endbenutzer-Softwarevertrag

Begriffsbestimmungen: 
„Händler“ ist OKI Data Infotech Corporation. 

Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen, dem Endbenutzer, und dem Händler. Durch das Öffnen dieses versiegelten Medienpakets und/oder durch das Verwenden der Software verpflichten Sie sich, die Bedingungen dieses Vertrags einzuhalten. 

Gewährung der Nutzungsrechte. Der Händler gewährt Ihnen im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrags das Recht zur Nutzung einer (1) Kopie der beiliegenden Software und des Begleitmaterials (einschließlich aller vom Händler bereitgestellten Aktualisierungen der „Software“) auf jeweils einem einzigen Computersystem gleichzeitig. 
Der Händler oder seine Nachfolger behalten sich alle Rechte vor, die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden. 

Es ist erlaubt: 
a. die Software auf einem einzigen Computer oder einer einzigen Arbeitsstation zu installieren; 
b. höchstens eine (1) maschinenlesbare Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungszwecken zu erstellen, unter der Voraussetzung, dass alle urheberrechtlichen Angaben auf der Kopie wiedergegeben werden; und  
c. die Software von einem Computer physisch auf einen anderen zu übertragen, solange die Software nur auf einem Computer gleichzeitig verwendet wird. 

Es ist untersagt: 
a. die Software auf mehr als einem Computer oder einer Arbeitsstation gleichzeitig zu verwenden; 
b. die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu kopieren (außer zu Sicherungszwecken) oder abgeleitete Produkte auf Grundlage der Software zu erstellen; 
c. die Software zu vermieten, zu verleihen, zu übertragen, zu vertreiben oder Dritten Rechte an der Software in beliebiger Form zu gewähren; oder
d. Urheberrechtshinweise, Etiketten und Marken von der Software zu entfernen.



 
Beschränkte Gewährleistung und Haftungsausschluss. Der Händler haftet für den Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Lieferdatum der Software dafür, dass die Datenträger, auf denen die Software geliefert wird, bei sachgemäßer Behandlung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Die gesamte Haftung des Händlers und Ihr alleiniger Anspruch im Rahmen dieser Gewährleistung (und nur bei Rückgabe der Software an den Händler durch Sie) besteht nach Wahl des Händlers darin, die Datenträger zu ersetzen und diesen Vertrag zu beenden. 
Außer diesen ausdrücklich beschränkten Gewährleistungen werden vom Händler keine ausdrücklichen, stillschweigenden, gesetzlichen oder anderweitigen Gewährleistungen oder Bedingungen übernommen. Der Händler schließt explizit die stillschweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Rechtsmängelfreiheit und der Eignung für einen bestimmten Zweck aus. Der Händler übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software Ihre Anforderungen erfüllt oder dass die Ausführung der Software unterbrechungs- und fehlerfrei möglich ist. Sie übernehmen die Verantwortung für die Auswahl der Anforderungen sowie der Software und Hardware, die Sie zum Erreichen der gewünschten Ziele benötigen; für die Installation; die Nutzung; und für die unterbrechungs- und fehlerfreie Ausführung der Software. Einige Staaten erlauben den Ausschluss der stillschweigenden Garantie nicht, so dass die vorstehenden Ausschlüsse möglicherweise für Sie nicht gelten. Aufgrund dieser Gewährleistung stehen Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte zu. Je nach geografischer Lage stehen Ihnen möglicherweise auch andere Rechte zu. 

Eigentumsrechte. Dieses Nutzungsrecht ist kein Verkauf des Programmcodes. Eigentum und Urheberrechte der Software und des Begleitmaterials, inklusive aller beigefügten Kopien sowie von Ihnen erstellten Kopien, verbleiben beim Händler oder dessen Lieferanten oder Nachfolgern.

Haftungsbeschränkung. Die Haftung des Händlers, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt, ist auf die Summe von eintausend Japanischen Yen (¥1.000,-) begrenzt. Der Händler übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Daten, Schaden durch entgangenen Gewinn, Deckungskosten, oder spezielle, beiläufig entstandene, indirekte oder Folgeschäden, die aus der Nutzung der Software unter diesem Vertrag entstehen, ungeachtet der Schadensursache und jeder Haftungstheorie. Diese Beschränkungen gelten auch dann, wenn der Händler oder ein Vertragshändler über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde, und ungeachtet der Nichterfüllung eines wesentlichen Zwecks jedes eingeschränkten Rechtsmittels. Einige Staaten erlauben den Ausschluss oder die Beschränkung von beiläufig entstandenen Schäden oder Folgeschäden nicht, so dass die vorstehenden Beschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise für Sie nicht gelten. 
 
Exportbestimmungen. Sie bestätigen, dass die Software und alle Daten, die Sie vom Händler erhalten, einschließlich aller vertraulichen und geschützten Informationen oder Informationen zu Geschäftsgeheimnissen den japanischen Exportbestimmungen unterliegen. Um das Bereitstellen der Daten durch den Händler zu erleichtern, versichern Sie uns hiermit, dass Sie keine japanischen technischen Daten (inklusive der Computersoftware) ohne vorherige Genehmigung der japanischen Exportbehörde wissentlich: direkt oder indirekt in ein Land reexportieren, für das eine vorherige Genehmigung zum Reexport erforderlich ist.

Vertragsende. Dieser Vertrag ist bis zu seiner Kündigung gültig. Sie können den Vertrag jederzeit beenden, indem Sie die Software von Ihrem System entfernen und alle Kopien sowie das Begleitmaterial vernichten. Das unberechtigte Kopieren der Software oder des Begleitmaterials oder andere Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Vertrags führen automatisch zu dessen Beendigung und berechtigen den Händler, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Mit Vertragsende gelten alle hierin gewährten Lizenzen als beendet. Die Software, das Begleitmaterial sowie alle Sicherheitskopien sind unverzüglich zu vernichten. 

Sonstiges. Das vorliegende Dokument bildet hinsichtlich des Gegenstands den Vertrag zwischen den Parteien. Befreiungen oder Vertragsänderungen sind erst gültig, wenn sie von allen Parteien unterzeichnet wurden. Die Befreiung von einem Verstoß gegen eine Bedingung hiervon gilt in keiner Weise als Befreiung von einem Verstoß gegen eine andere Bedingung bzw. Verletzung hiervon. Wird ein Teil dieses Vertrags von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig erklärt, behalten die anderen Teile uneingeschränkt ihre Gültigkeit. Dieser Vertrag unterliegt den japanischen Gesetzen, ungeachtet der Grundsätze zu Gesetzeskonflikten. Alle Streitigkeiten, die sich für die beteiligten Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, aus der Verpflichtung einer der beteiligten Parteien, oder einer Vertragsverletzung ergeben, werden auf dem Schiedsweg, ohne gerichtliche Anfechtbarkeit, beigelegt. Das Schiedsverfahren wird in Tokio, Japan in japanischer Sprache, entsprechend der Schiedsgerichtsordnung der japanischen Vereinigung für Handelsschiedsgerichtsbarkeit durchgeführt. Der Schiedsspruch ist für beide Parteien endgültig und bindend und kann bei jedem zuständigen Gericht geltend gemacht werden.
